Artikel 13
Untersagung der Benutzung der Unionsmarke, die für einen Agenten oder Vertreter eingetragen ist
Wurde eine Unionsmarke durch einen Agenten oder Vertreter eingetragen und hat der wahre Inhaber der Marke hierzu nicht seine Zustimmung gegeben, so kann der Inhaber die Benutzung der Marke verbieten. Eine Ausnahme liegt vor, falls der Agent oder Vertreter seine Handlungsweise rechtfertigt.
Verordnung
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